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Aktuelles
Aktuelles | Entwicklung seit 2020



Nachhaltigkeit ist ein zentrales Element der wirtschaftlichen Transformation.


Seit der Corona Pandemie hat sich die Transformation in den Feldern der Energie und Mobilität, der Agarpolitik und bei der Digitalisierung beschleunigt. Einer Umfrage zufolge schätzen 60 Prozent der Deutschen die Tragweite der Auswirkungen des Klimawandels höher ein, als die Auswirkungen der Corona Pandemie. Auch die europäischen und nationalen Gesetzgebungen weisen darauf hin, dass es ein weiter so, nicht gibt.

Zu regulatorischen Maßnahmen zählen beispielsweise der Green Deal der Europäischen Union, die EU Ratspräsidentschaft unter Deutscher Führung und die Umsetzung des Konjukturpakets Nachhaltigkeit und Arbeit, das zu Menschenrechtsverletzungen und auch zu transparenten Lieferketten Handlungsbedarf aufzeigt.

Ein Klimagesetz soll den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 ebnen

Am 21. April legte die EU Kommission einen Vorschlag zur Änderung der bisherigen CSR-Richtlinie 2014/95/EU vor, die im Oktober 2014 verabschiedet wurde. Ziel ist es, einen gesetzlichen Rahmen durch ein Klimagesetz vorzugeben, der die Klimaneutralität bis 2050 erreichen kann.

EU-Taxonomie als Umsetzungsrahmen für die Klimaneutralität bis 2050 in Deutschland
Die Die Europäische Kommission hat am 21.04.2021 ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken. Anleger werden in die Lage versetzt, ihre Investitionen verlässlich und ohne „Greenwashing“ auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen. Auf globaler Ebene will die EU bei der Festlegung von Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen eine Führungsrolle übernehmen. „Die neuen Bestimmungen werden eine grundlegende Wende im Finanzwesen herbeiführen“, sagte Kommissarin Mairead McGuinness. „Wir setzen ehrgeizigere Maßstäbe im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens, damit Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wird. Die Zeit ist gekommen, auf Worte Taten folgen zu lassen und nachhaltig zu investieren.“

Die einzelnen Inhalte der EU-Taxonomie sind unter der Verordnung (EU) 2019/2088 nachzulesen.


Ein Lieferkettengesetz soll Menschenrechte global sicherstellen

Das Lieferkettengesetz, beispielsweise sieht vor, schlechte soziale Arbeitsbebingungen zu verhindern. Diese werden schnell zu einem ökologisch - gesundheitlichen Risikofaktor für die gesamte Bevölkerung. Anfang März hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zum Lieferkettengesetz verabschiedet. Deutschen Unternehmen werden ab 2023 menschenrechtliche und begrenzt umweltbezogene Sorgfaltspflichten für ihre Geschäftsbeziehungen auferlegt werden.

Der Nationalplan der Menschenrechte hilft, die neuen Anforderungen zu verstehen und menschenrechtliche Sorgfalt im Unternehmensalltag umzusetzen.

Der Wirtschaftliche Wandel in Richtung Nachhaltigkeit findet auch im Finanzwesen Berücksichtigung. So spricht sich bspw. die EU für eine Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft aus.

Nachhaltigkeit ist zum Wettbewerbsfaktor geworden.

Aktiengesellschaften sind seit einigen Jahren verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitskennzahlen transparent zu berichten. Nun erlauben standardgebende Initiativen wie SASB und TCFD eine Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Unternehmen.
Und nachhaltige Investments sind für Anleger attraktiver, spätestens seit Larry Fink, der CEO des weltweit größten Vermögensverwalters, Black Rock, 2020 angekündigt hat nicht mehr in Unternehmen zu investieren, die Nachhaltigkeit nicht in ihr Kerngeschäft einbinden.
Die beschleunigte Entwicklung wird sich auch zunehmend auf Zulieferunternehmen auswirken. Einige Großunternehmen haben bereits eigene Lieferantenbewertungssysteme eingeführt, die, neben Rankings, wie Eco Vadis, mittelständische Zulieferunternehmen basierend auf Klimakennzahlen und anderen Nachhaltigkeitskriterien bewerten und als Lieferanten auswählen.

Viele mittelständische Unternehmen haben Nachhaltigkeit in Ihrer DNA und verfügen über unterschiedlicheste Kriterien, die sich in einem direkten Mehrwert lassen könnten, den sie strategisch für Ihren Vertrieb und für die eigene Geschäftsentwicklung nutzen können.

Besonders die Kreislaufwirtschaft mit dem 2020 überarbeiteten Kreislaufwirtschaftsgesetz bietet hier vielfältige Potenziale, die sich mit bereits bestehenden Umwelt- und Qualitätsmanagementsystemen gut vereinbaren lassen, da sie sich in ihren Zielen ergänzen.


Nachhaltigkeit ist ein messbares Bewertungskriterium für Banken und Versicherungen

Eine Allianz multinationaler Unternehmen, hat sich mit dem gemeinsamen Ziel zusammengeschlossen: eine Möglichkeit zu schaffen, den Wert der von Unternehmen geleisteten Beiträge für Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu messen und zu vergleichen. Es gibt nun eine Kennzahl, die sich bisher nicht in der Bilanz eines Unternehmens widerspiegelte. Die Alliance übersetzt die ökologischen und sozialen Auswirkungen in vergleichbare Finanzdaten. Die Bewertung bezieht sich auf Machbarkeit, Robustheit und Relevanz.

Mit diesem Bewertungsverfahren kann die Einhaltung von ESG-Pflichten offengelegt werden. ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) und zeigt die nachhaltigen Bemühungen der Unternehmen im Rahmen der EU Taxonomie Kriterien auf.
Ziel der EU-Taxonomie sind Maßnahmen, um CO2 Emissionen bis 2050 auf Nett-Null reduzieren zu können.






Gesetzgebungen und Verordnungen im Kontext Nachhaltigkeit

Reporting - CSRD Richtlinie:
Die EU Richtlinie zur CSR-Berichterstattung sieht eine Erneuerung der NFRD Richtlinie vor. Ab Dezember 2022 ist für Unternehmen die nichtfinanzielle Berichterstattung verpflichtend. Ab dem 01.01.2024 müssen Unternehmen verpflichtend für das Geschäftsjahr 2023 berichten. Der Zeitplan kann sich eventuell noch ändern, da der Europäische Rat eine verzögerte Einführung vorschlägt.
Betroffen sind alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeiter. Ab 2026 ist Ausdehnung der Berichtspflicht auf kleine und mittlere Unternehmen geplant mit Ausnahme von Kleistunternehmen. Die Richtlinie ist nachzulesen unter: CSR-Berichtspflicht

Der European Green Deal
Der europäische Green Deal sieht die Klimaneutralität in Europa bis 2050 vor. Alle EU-Mitgliedsstaaten wollen bis dahin klimaneutral werden. Deutschland hat sich in dem 2021 geänderten  Klimaschutzgesetz 2021 zu einer klimaneutralität bis 2045 verpflichtet. Das Gesetz hat im Juni 2021 den Bundesrat passiert und sieht die Vorlage von jährlichen Minderungszielen der Treibhausgasbilanzen vor. Dies verpflichtet Unternehmen nach und nach zur Messung und Berichterstattung ihrer Emissionen und zur Vorlage ihrer Minderungsziele.

Die Novelle des EEG-Gesetzes wurde am 17. Dezember 2020 beschlossen, womit ein großer Schritt in Richtung erneuerbare Energien gemacht wurde.
Die EEG-Umlage wird 2021 gesenkt, wodurch eine Entlastung aus dem Konjunkturpaket für kleine Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger umgesetzt wird.

Das CO2 Emissionshandelsgesetz fördert flächendeckend Klimabilanzen und Klimastrategien von Unternehmen und macht Umweltschutz zum vergleichenden Wettbewerbsfaktor.

Im Januar 2021 trat das CO2 -Emissionsgesetz in Kraft und die damit verbundene Emissionsberichterstattung. Ein nationales Emissionshandelssystem soll die CO2 Bepreisung steuern.
Emissionen aus der Verbrennung von fossilen Brennstoffen, die bisher nicht dem EU-ETS unterliegen, werden ab dem nächsten Jahr mit einem sukzessiv ansteigenden Preis versehen. Der Emissionshandel ist für die Akteure relevant, die Brennstoffe, für die die Energiesteuer entsteht, in den Verkehr bringen. Bei Mineralölprodukten sind dies überwiegend die Händler und Produzenten, bei Erdgas sind es überwiegend die Lieferanten, die an die Endkunden liefern. In den Jahren 2021 bis 2025 werden die Zertifikate zu einem Festpreis ausgegeben. Dieser verlässliche Preispfad soll es Bürgerinnen und Bürgern wie Unternehmen ermöglichen, sich auf die Entwicklung einzustellen. Damit haben sie die Möglichkeit, die CO2-Bepreisung bei künftigen Kauf- und Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. Die Bepreisung von Treibhausgasen soll bewirken, dass klimafreundliche Alternativen künftig günstiger werden, während die Preise für klimaschädliche Optionen stetig steigen. Damit soll erreicht werden, dass beim nächsten regulären Auto- oder Heizungskauf die Wahl möglichst auf ein klimaschonendes Produkt fällt. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden in Klimaschutzmaßnahmen investiert und über eine Entlastung der EEG-Umlage an Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger zurück gegeben.
 
Quelle:


Im Jahr 2017 ist die Berichtspflicht für nicht-finanzielle Kennzahlen in Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern und mehr als 40 Mio Euro Umsatz, Banken und Versicherungen verpflichtend in Kraft getreten (Ergänzungsrichtlinie (2014/95/EU)).
Unter dem Motto "Comply or Explain" müssen die Unternehmen zu folgenden Punkten berichten:

  • Umwelt
  • soziale Fragen/Arbeitnehmerbelange
  • Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • Diversität in Leistungs-und kontrollorganen

Was ist noch geplant?

Solaranlagen und Windräder werden weiter gefördert, um erneuerbare Technologien voranzutreiben.
Ziel ist es, dass die erneuerbaren Enegien einen höheren Anteil am Bruttostromverbrauch erhalten. Bis 2050 soll der gesamte Strom in Deutschland treihausgasneutral erzeugt und verbraucht werden.

Arbeitsschutz
Arbeitsschutzkontrollgesetz soll in Kraft treten.
Nach dem Fleischskandal im letzten Jahr, hat die Bundesregierung mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz
zum Schutz vor Ausbeutung, Menschenhandel und unwürdigen Arbeitsverhältnissen auf den Weg gebracht.

Programme zur Förderung von Nachhaltigkeit
Wussten Sie das Deutschland als weltweit erstes Land schon 2016 ein nationales Programm für nachhaltigen Konsum aufgelegt hat?

Der private Konsum ist für mehr als ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich. Hier geht es zum Leitfaden für nachhaltigen Konsum.
Entscheidend für nachhaltigen Konsum sind auch transparente Lieferketten bei globalen Konsumprodukten, wie z.B. Orangen, Nüsse, Schokolade oder Baumwolle die für Kleidung produziert wird. Die Bundesregierung unterstützt Initiativen für faire Lieferketten, Arbeitsschutz, soziale Gerechtigkeit und die Zahlung existenzsichernder Löhne in der Produktion. Handlungsfelder sind ein Lieferketten Mapping, und der Aufbau nachhaltiger Beschaffungspraktiken, die Stärkung von Arbeitnehmervertretungen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Ein Beispiel ist die Initiative für fairen Organgensaft (Im Rahmen von nachhaltigem Wirtschaften stehen deshalb auch globale Partnerschaften im Mittelpunkt.
Der Deutschen Nachhaltigkeitspreis in der Kategorie globale Partnerschaften ging in diesem Jahr an das Unternehmen Brands Fashion. Neben dem Unternehmen werden mit diesem Preis auch Kommunen ausgezeichnet, die sich durch globale Partnerschaften besonders für die Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele, Der Social Development Goals (Link), eingesetzt haben. Mit dem Preis sollen für Unternehmen und Kommunen Anreize geschaffen werden, um Partnerschaften mit Entwicklungs- und Schwellenländern auszubauen. Der Preis ging an den Landkreis Karlsruhe und Landau. Der Leitfaden Kommunalwirtschaftliches Kow-how in der Entwicklungszusammenarbeit gibt praktische Anleitungen für crosssektorale Partnerschaften über Grenzen hinweg.

Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte
Im Jahr 2016 wurde dieser von der Bundesregierung vorgelegt. Bis 2020 setzte der NAP auf freiwillige Maßnahmen. Das Ergebnis des Monitoringverfahrens hat jedoch ergeben, dass die Zielvorgabe, dass mindestens 50 Prozent der Deutschen Unternehmen, die mit mehr als 500 Mitarbeitern die Sorgfaltspflicht dieser Kernelemente in ihre Unternehmensprozesse haben sollte, nur 20 Prozent der befragten Unternehmen erfüllen. Bleibt zu erwarten, was für Unternehmen in 2021 in Bezug auf das Thema zukommen wird. Zur Vorbereitung gibt es hier die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht für Unternehmen.

Whistleblower Schutz Umsetzungsgesetzes
Für sichereren Schutz vor menschenrechtsverletzungen trat 2016 die EU-Richtlinie des Whistleblower Schutz Umsetzungsgesetzes in Kraft, die zum 17. Dezember 2021 in gültiges Recht umgesetzt wird.  Zeit für Unternehmen, sich frühzeitig darauf vorzubereiten, denn es betrifft alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter. Die Integration von funktionierenden Meldesystemen bedarf einer breiten Stakeholder-und Mitarbeiterunterstützung.

Investitionsprogramm Landwirtschaft
Im Januar 2021 startet eines der größten Modernisierungsprogramme für Landwirtschaft in der Geschichte. #Bauern für Klimaschutz, "Bauern Powern" heißt die Überschrift des Programms. Die Bundesregierung unterstützt Landwirte, die in moderne Technologien investieren wollen, um mehr Klima- ,Natur- und Umweltschutz umzusetzen.

EU-Taxonomie:
Seit Februar 2022 hat die EU-Kommission die finale Verordnung der EU-Taxonomie veröffentlicht. Die EU Taxonomie legt fest, welche Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig bezeichnet werden dürfen. Auf dem Kapitalmarkt dürfen nur noch Geldanlagen als Nachhaltigkeitsfonds bezeichnet werden, die diesen Kriterien gerecht werden. Die CSRD Richtlinie verpflichtet Unternehmen und Finanzinstitute dazu zu veröffentlichen welche ihrer Aktivitäten der Taxonomie entsprechen. Eine Übersicht gint der EU-Taxonomie Kompass.

Als Reaktion auf den Wirecard Skandal wurde es im Oktober 2020 erarbeitet. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung wieder mehr Vertrauen in die Finanzmärkte schaffen. Geplant ist das Gesetz für Juli 2021. Es ist Teil des Aktionsplans, zur Bekämpfung von Bilanzbetrug und soll die Kontrolle über die Kapital- und Finanzmärkte stärken.

Sustainable-Finance-Strategie der EU-Kommission
Sustainable-Finance-Strategie der EU-Kommission Mit dem Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ stellte die Europäische Kommission ein ambitioniertes Arbeitsprogramm zur Stärkung von Sustainable Finance in der EU vor. Eine Reihe von Legislativinitiativen, mit deren Verabschiedung wichtige Weichen für ein nachhaltiges Finanzwesen in Europa gestellt wurden folgten dem Programm...

Taxonomie-Verordnung (VO EU 2020/852): Die Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen bildet das Kernstück des Aktionsplans. Mit der Verordnung soll ein umfassendes Klassifikationssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten geschaffen werden, um ein EU-weit einheitliches Verständnis der ökologischen Nachhaltigkeitsdimension von wirtschaftlichen Tätigkeiten zu fördern. Die EU-Taxonomie bietet Finanzmarktanlegern eine Informationshilfe darüber, mit welchen Investitionen ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden. Im Januar 2021 stellte die KOM ihre Vorschläge zu Konkretsierungen der Taxonomie vor (für die Ziele Klimaschutz  und Klimaanpassung; insgesamt müssen Aktivitäten für  sechs Umweltziele erarbeitet werden).  

Transparenz-Verordnung (VO EU 2019/2088): Die im Dezember 2019 in Kraft getretene und ab März 2021 gültige Verordnung legt EU-weit einheitliche, nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für bestimmte  institutionelle Anleger (z.B. Fonds, bestimmte Versicherungen), bestimmte Versicherungsvermittler und Anlageberater fest. Diese Finanzmarkteure müssen ihren Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Anlageentscheidungsprozess bzw. Beratungsprozess transparent machen. Zudem werden weitergehende Transparenzpflichten für Finanzprodukte geschaffen, die als nachhaltig  bezeichnet werden. So soll im Finanzmarkt die Vergleichbarkeit bezüglich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten verbessert werden.

Benchmark-Verordnung (VO [EU] 2019/2089): Mit der im Dezember 2019 in Kraft getretenen Verordnung wurden zwei neue Kategorien von Referenzwerten für emissionsarme Investitionen geschaffen: ein Referenzwert für klimafreundliche Investitionen („EU Climate Transition  Benchmark“) und ein spezieller Referenzwert, der Anlageportfolios mit dem Ziel des Pariser Klimaübereinkommens in Einklang bringt, den Anstieg der Erdtemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst 1,5 °C über dem vorindustriellen Stand zu begrenzen („EU Paris-aligned  Benchmark“).
Die Verordnung soll dazu beitragen, dass mehr Transparenz sichergestellt und „Greenwashing“  vorgebeugt wird.

Neues Kreislaufwirtschaftgesetz
Am 31.12.2020 ist ein Neues Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung in Kraft getreten.

Gesetz zum Verbot von Kunststofftragetaschen als Anfang eines umfassenden Plans für weniger Verpackung und mehr Kreislaufwirtschaft
Ab dem 1. Januar 2022 soll es keine Kunststofftragetaschen mehr geben in Deutschland. Der Bundestag hat der Änderung des Verpackungsgesetztes zugestimmt. Zudem strebt die EU an, die Recyclingquote von Plastikverpackungen in der EU bis 2020 auf 63 Prozent steigern. Kreislaufwirtschaft steht deshalb hoch im Kurs bei Förderprogrammen. Als Teil des Green Deals wurde am 11. März 2020 der Circular Economy Action Plan (CEAP) (New Circular Economy Strategy - Environment - European Commission (europa.eu)) der EU Kommission vorgestellt.













Leitfäden Nachhaltigkeit
Die Bundesregierung veröffentlicht die neue Nachhaltigkeitsstrategie für 2021


Foto: Xinhua / eyevine / laif


Klimaschutzprogramm 2030
Klimaschutzprogramm 2030 und Bundes-Klimaschutzgesetz
Am 9. Oktober 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen und das Bundes-Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Das Klimaschutzprogramm 2030 verfolgt einen umfassenden Ansatz aus Förderung, Preisanreizen und Ordnungsrecht. Ziel des Plans sind die Einhaltung der Klimaschutzziele in Deutschland. Als führendes Industrieland soll Deutschland wirtschaftlich nachhaltig und sozial ausgewogen gestaltet werden. Mit den im Programm werden Maßnahmen gefördert, die Weichen für klimafreundliches Verhalten fördern sollen und diese werden mit öffentlichen wie privaten Investitionen unterstützt.

Die Co2 Steuer als steuerndes Kernelement
Kernelement der Umsetzung ist die CO2- Bepreisung. Das nationale Emissionshandelssystem für das Inverkehrbringen von Brennstoffen ist zum 1.  Januar 2021 gestartet. Emissionen aus der Verbrennung  von fossilen Brennstoffen, die bisher nicht dem EU-ETS  unterliegen, werden dadurch mit einem sukzessiv ansteigenden Preis versehen. Teilnehmer am Emissionshandel  sind grundsätzlich diejenigen Akteure, die Brennstoffe, für die bereits bisher Energiebesteuerung besteht, in den Verkehr bringen. Bei Mineralölprodukten sind dies überwiegend die Händler und Produzenten, bei Erdgas sind es überwiegend die Lieferanten, die an die Endkunden liefern. In den Jahren 2021 bis 2025 werden die Zertifikate zu einem Festpreis ausgegeben. Dieser verlässliche Preispfad soll es Bürgerinnen und Bürgern wie Unternehmen ermöglichen, sich auf die Entwicklung einzustellen und die CO2-Bepreisung bei künftigen Kauf- und Invesititionsentscheidungen zu berücksichtigen. Im Jahr 2026  gilt dann ein Preiskorridor, bevor sich der Zertifikatepreis in den Folgejahren grundsätzlich am Markt bilden soll.  

Förderung von klimafreundlichen Maßnahmen
Die Bepreisung von Treibhausgasen soll bewirken, dass klimafreundliche Alternativen künftig günstiger werden, während die Preise für klimaschädliche Optionen stetig steigen. Damit soll etwa erreicht werden, dass beim nächsten regulären Auto- oder Heizungskauf die Wahl möglichst auf ein klimaschonendes Produkt fällt. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden in Klimaschutzmaßnahmen investiert und zum Beispiel durch die Senkung der EEG-Umlage an Bürgerinnen und Bürger  sowie Unternehmen zurückgegeben.
Das Klimaschutzprogramm 2030 enthält Maßnahmen für die einzelnen Sektoren und Bereiche. Dies betrifft die Bereiche Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Abfallwirtschaft. Darüber hinaus enthält es sektorenübergreifende Maßnahmen.

Öko Design Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG stellt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von "energieverbrauchsrelevanten Produkten" (energy-related products, ErP). Es handelt sich um eine europarechtliche Richtlinie, die eine umweltgerechte Gestaltung von energierverbrauchsrelevanten Produkten im gemeinsamen Binnenmekt und der EU festlegt. Die Öko-Design-Richtlinie Umweltwirkungen von energieverbrauchsrelevanten Produkten unter berücksichtigung des gesamtes Lebenswegs mindern. Deshalb legt sie Mindestanforderungen an das Produktdesign fest. Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) setzt die Richtlinie in deutsches Recht um. Einen guten Überblick zu dieser Richtlinie bietet das Umwelt Bundesamt unter dem Stichwort Öko-Designrichtlinie.

Was ist in naher Zukunft geplant?
Die folgende Grafik zeigt den Zusammenhang der Transformationsbereiche mit den Zielen und Maßnahmen der nachhaltigen Strategie für Deutschland, bei denen besonderer Handlungsbedarf besteht, da  sie nach derzeitigem Stand nicht erreicht werden (Offtrack-Indikatoren). Die Übersicht ist eine Darstellung der geplanten konkreten Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung wesentliche Fortschritte in den genannten Bereichen erzielen möchte, um die Ziele absehbar noch zu erreichen. Diese Maßnahmen sollen künftig eine hervorgehobene Rolle in der Arbeit der DNS spielen.
Genaue Erläuterungen sind ab Seite 60 der Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland zu entnehmen:

Quelle: Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland S.59








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